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Satzung

 

1.

Der Verein wurde am 01.07.2023 unter dem Namen „Wilde Kräuterkammer“ als nicht eingetragener Verein gegründet. Die letzten Jahre haben uns alle spüren lassen, dass die Welt sich im Wandel befindet, alles wird schneller, begrenzter, hektischer. Jedoch kann man diesem Gefühl entgegenwirken, wenn man sich bewusst entschleunigt und Zeit in der Natur verbringt, nicht umsonst gibt es das Sprichwort: „Der Wald ist das Krankenhaus (Gesundheitshaus) der Seele.“ Je mehr wir zur Natur zurückfinden umso gelassener und gesünder kommen wir durch die Zeit. Die Natur hält so viel für uns bereit, unter anderem auch Heilkräuter/-Bäume, welche schon seit Jahrhunderten von unseren Vorfahren genutzt wurden und dieses Wissen möchten wir wieder in Erinnerung rufen.

2.

Der Vereinssitz ist Am Busbahnhof 2 in 01744 Dippoldiswalde.

3.

Der Verein „Wilde Kräuterkammer“ ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Mitgliedern, denen die Entwicklung unserer Gesellschaft im Einklang mit der Natur und zum höchsten Wohle aller eine Herzensangelegenheit ist. Zu allen Jahreszeiten bieten uns vor allem unsere wilden Pflanzen eine natürliche, gesunde und kostenlose Bereicherung unserer Versorgung in vielen Bereichen des täglichen Lebens.

Der Zweck des Vereins:

 

3.a.

sind praktische Angebote mit denen wir gesunde & wohltuende Wildnis in unseren Alltag bringen wollen,

 

3.b.

ist die Möglichkeit, unabhängig von der Öffentlichkeit gemeinsam im privaten Raum verschiedene Kurse, Seminare und Vereinstreffen für natürliche Lebensfreude und lebendige Zukunftsgestaltung durchzuführen,

 

3.c.

ist es, unseren Kindern altersgerechtes Wissen zu vermitteln & praktische Angebote durchzuführen. Um diese zum Selbstkostenpreis zu realisieren, wollen wir die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen nutzen, die sich nach Abzug der Kosten für die Kursangebote bilden.

Mitgliedschaft:

 

4.

Mitglied im Verein „Wilde Kräuterkammer“ wird man durch Abgabe des vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrages. Die Mitgliedschaft gilt fortlaufend für 12 Monate und verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn sie nicht bis spätestens zum Ablauf des 11. Monates des jeweiligen Mitgliedsjahres schriftlich gekündigt wurde. Die Mitgliedschaft berechtigt die Vereinsmitglieder zur Teilnahme an den Vereinsangeboten zu besonders günstigen Konditionen.

Die verfügbaren Plätze für die Veranstaltungen werden in der Reihenfolge der Anmeldung über die Vereins-Webseite vergeben. Ein verbindlicher Anspruch für die jeweilige Veranstaltung entsteht nach schriftlicher Bestätigung und mit Zahlungseingang der Kursgebühr. Veranstaltungsangebote werden nach Möglichkeit mindestens 6 Monate im Voraus über die Webseite http://www.wilde-kraeuterkammer.de/Verein-Wilde-Kraeuterkammer/Terminkalender/ bekannt gegeben.

 

4.a.

Eine Gast-Vereinsmitgliedschaft ermöglicht die Teilnahme an einer Vereinsveranstaltung zu jeweils festgelegten Gast-Konditionen. Diese Gast-Vereinsmitgliedschaft endet nach 4 Wochen automatisch, wenn der Gast diese nicht innerhalb dieser Zeit in eine reguläre Vereinsmitgliedschaft umwandelt. Dies erfolgt unter Anrechnung der Differenz von Gast-Mitgliedsbeitrag zu Vereinsmitgliedsbeitrag auf die regulären Mitgliedsbeiträge durch den Mitgliedsantrag, wie unter 4.a. beschrieben.

4.b.

Ansprüche aus der Vereinsmitgliedschaft sind nicht übertragbar. Unabhängig davon können die Mitglieder bis zu 3 Kinder und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr für die dafür vorgesehenen Angebote anmelden, auch ohne verwandtschaftlichen Hintergrund. Ausnahmen bleiben vorbehalten und werden gemeinsam bei den Mitgliederversammlungen besprochen.

 

5.

Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5 Euro pro Monat ist per Dauerauftrag auf das im Mitgliedsantrag angegebene Konto zu überweisen.

 

6.

Der nicht eingetragene Verein besteht aus mindestens 5 volljährigen Mitgliedern, bei der „Wilden Kräuterkammer“ sind das der Vorstandsvorsitzende, drei Vorstandsmitglieder und der Schatzmeister, die diesen Verein gemeinsam mit Gründungsbeschluss am 01.07.2023 gegründet haben.

 

6.a.

Der Vorstand als Bevollmächtigter des Vereins hat so zu handeln, dass die Mitglieder für wirtschaftliche Schäden nicht persönlich haften. Haftungsausschluss und Datenschutzvereinbarung werden über die beigefügten Vereinbarungen geregelt.

 

6.b.

Der Vorstand und der Schatzmeister verpflichten sich, sämtliche Ausgaben geringer als die Einnahmen des Vereins zu halten und transparent für alle Mitglieder zur Einsicht bei der Mitgliederversammlung vorzulegen.

 

6.c.

Eine Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich über Bekanntmachung auf den Vereinswebseiten mindestens 4 Wochen vorher einberufen.

Vorläufige Version Stand  18.08.2023

 

Wie man mit der Natur umgeht, so geht man auch mit sich selbst um.

Wir leben besser im Einklang mit der Natur.

Wolf-Dieter Storl

 

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